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19.08.2024
Bitte beachten:
Falls die Zahl der Essenteilnehmer weiterhin so gering ist, wird die Essenversorgung nach den Oktoberferien eventuell eingestellt!!!
19.08.2024
Wichtige Mitteilung
Bei verkürztem Unterricht (der auf dem Vertretungsplan angezeigt wird) gelten nachfolgende Unterrichtszeiten,die einzuhalten sind:
1. Block 7:45 Uhr – 8:45 Uhr
Pause: 15 Minuten
2. Block 9:00 Uhr – 10:00 Uhr
Pause: 15 Minuten
3. Block 10: 15 Uhr – 11:15 Uhr
Pause: 15 Minuten
4. Block 11:30 Uhr – 12:30 Uhr
Das Essen wird weiterhin ab 11 Uhr ausgegeben.
(Die Teilnehmer an der Schulspeisung verlassen den 3. Block 10 Minuten eher.)
Schüler der Klassenstufen 5 und 6 benötigen von den Sorgeberechtigten eine schriftliche Einwilligung zum vorzeitigem Verlassen des Schulgeländes.
Ansonsten findet eine Beaufsichtigung statt.
09.08.2024
Wichtige Informationen:
Vom Landratsamt Sömmerda wurde uns mitgeteilt , dass die Vollsperrung zwischen Rastenberg und Hardisleben am 13.08.24 endet. Somit beginnt ab dem 14.08.24 wieder der Regelfahrplan, welcher ab 23.06.24 Gültigkeit besitzt.
Ab 14.08.24 beginnt eine neue Baumaßnahme zwischen Frohndorf und Kölleda unter Vollsperrung.
Die Schüler aus Richtung Frohndorf kommend, benutzen weiterhin die Fahrt 07:25 Uhr der Linie 242, beginnend ab Sömmerda Gymnasium.
Auf Grund der Umleitungsstrecke werden die Schüler voraussichtlich mit einer Verspätung von etwa 20 Minuten in Kölleda ankommen.
Für die Rückfahrt nach Frohndorf werden die Fahrten 13: und 14:25 Uhr von Kölleda, Roßplatz bzw. 13: und 14:29 Uhr von Kölleda, Gymnasium geplant. Diese verkehren durch die Umleitung auch mit Verspätung ab Kölleda.
Zur benötigten Kontaktaufnahme die aktualisierten
E-Mail- Adressen der Fachlehrer
Für Essenanmeldungen:
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
die Zahl der von Thüringer Schulen gemeldeten
Bomben- und Amokdrohungen zeigt in den letzten Jahren eine steigende
Tendenz. Bei Eingang von solchen Drohungen empfiehlt sich daher immer die
sofortige Kontaktaufnahme zur Polizei. Diese entscheidet nach
entsprechender Abstimmung mit der Schulleitung über die weitere
Verfahrensweise, Evakuierung oder Verbleib in den Räumen.
Dazu das entsprechende Schreiben der Thüringer Polizei an die Sorgeberechtigten: